Einwanderung qualifizierter Fachkräfte nach Deutschland

Einwanderung qualifizierter Fachkräfte nach Deutschland

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  1. Visumvoraussetzungen und Aufenthaltsgenehmigungen
  2. Unterschiede in den Qualifikationen
  3. Beschäftigung
  4. Blaue Karte EU
  5. Beschäftigung und Sozialversicherung
  6. Beschäftigung im IKT-Sektor
  7. Familienzusammenführung
  8. Jobsuche und Studium
  9. Unterstützung und Beratung

Visumvoraussetzungen und Aufenthaltsgenehmigungen

Um ein Arbeitsvisum für Deutschland zu erhalten, benötigen Sie: einen gültigen Reisepass, biometrische Fotos, Nachweise über berufliche Qualifikationen (z. B. Diplome, Zertifikate), einen Arbeitsvertrag oder ein schriftliches Jobangebot eines Arbeitgebers in Deutschland, Nachweis der finanziellen Unabhängigkeit und Krankenversicherung für die Dauer Ihres Aufenthalts. Für EU-Bürger sowie Bürger von Ländern, mit denen Deutschland ein Visumerleichterungsabkommen hat (z. B. USA, Kanada), ist die Einreise und Arbeitsaufnahme ohne Visum möglich, erfordert jedoch die Registrierung und das Erlangen der entsprechenden Aufenthaltsgenehmigung innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise.

Unterschiede in den Qualifikationen

Qualifikationen, die außerhalb Deutschlands erworben wurden, bedürfen einer offiziellen Anerkennung. Eine berufliche Qualifikation erfordert in der Regel eine Mindestausbildungszeit von zwei Jahren. Für eine Hochschulbildung müssen Sie einen Abschluss einer akkreditierten Universität vorweisen. Der Prozess der Anerkennung von Qualifikationen variiert je nach Beruf und kann die Überprüfung von Lehrplänen, den Vergleich von Bildungsstandards und sogar zusätzliche Schulungen umfassen. Plattformen wie ANABIN und ZAB bieten Informationen und Unterstützung in diesem Prozess.

Beschäftigung

Um eine Arbeitserlaubnis in Deutschland zu erlangen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: anerkannte Qualifikation, gültiges Jobangebot und für regulierte Berufe – eine entsprechende Lizenz zur Ausübung des Berufs. Zusätzlich müssen ausländische Fachkräfte allgemeine Anforderungen wie einen gültigen Reisepass, Lebensunterhalt und in einigen Fällen einen Wohnnachweis erfüllen.

BELIEBT:

Blaue Karte EU

Die Blaue Karte EU wird hochqualifizierten Fachkräften gewährt, die einen Arbeitsvertrag mit einem Mindestjahresgehalt haben, das regelmäßig überprüft wird. Inhaber der Blauen Karte haben Anspruch auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis nach 33 Monaten Arbeit, oder 21 Monaten, wenn sie über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 verfügen. Außerdem erleichtert die Blaue Karte den Prozess der Familienzusammenführung und bietet mehr Flexibilität beim Arbeitsplatzwechsel und Umzug innerhalb der EU.

Beschäftigung und Sozialversicherung

Eine Beschäftigung in Deutschland erfordert die Teilnahme am System der Sozialversicherung, das Unfallversicherung, Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung umfasst. Es gibt spezielle Vereinbarungen für entsandte Arbeitnehmer, die ihre Sozialversicherung regeln.

Beschäftigung im IKT-Sektor

IKT-Spezialisten können von vereinfachten Verfahren zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis profitieren, wenn sie über die relevante Erfahrung verfügen und die Gehaltsanforderungen erfüllen. Kenntnisse der deutschen Sprache können entfallen, wenn der Arbeitgeber bestätigt, dass Kenntnisse der englischen Sprache für die Arbeit ausreichen.

BELIEBT:

Familienzusammenführung

Für die Familienzusammenführung muss der Fachmann nachweisen, dass er seine Familie unterstützen und angemessenen Wohnraum bereitstellen kann. Sprachanforderungen an Ehepartner können gesenkt werden, wenn der Hauptantragsteller eine Blaue Karte EU oder einen hochqualifizierten Job hat.

Jobsuche und Studium

Um in Deutschland einen Job zu suchen, können Sie ein Visum für Jobsuchende erhalten, das sechs Monate gültig ist. Studenten in Deutschland dürfen bis zu 120 volle oder 240 halbe Tage pro Jahr arbeiten. Auch eine Universitätsplatzierung ist mit der entsprechenden Aufenthaltserlaubnis für Studenten möglich.

Unterstützung und Beratung

Unterstützung und Beratung können auf den offiziellen Portalen "Make it in Germany" und "Anerkennung in Deutschland" eingeholt werden, die Informationen über die Anerkennung von Qualifikationen, Einwanderungsanforderungen und den Integrationsprozess bereitstellen. Beratungsstellen und Hotlines stehen für persönliche Unterstützung im Anpassungsprozess und bei der Anerkennung von Qualifikationen zur Verfügung.

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NEU: